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Private Krankenversicherung (PKV) und Krankenzusatzversicherung (KVZ)
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Mehrheit der Deutschen ist bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, einige jedoch können oder müssen eine PKV abschließen. Die private Krankenversicherung bietet einen sehr viel umfangreicheren Versicherungsschutz als die GKV und ist außerdem oft deutlich preiswerter. Letzteres beruht darauf, dass die Kosten für PKV-Versicherte sich nicht nach dem Einkommen richten. Der Beitragsberechnung bei der PKV liegen persönliche Faktoren wie das Alter, das Geschlecht und die Berufsgruppe zugrunde. Wer trotz dieser potenziellen Vorteile eine GKV wählen muss, kann seinen Versicherungsschutz mit privaten Krankenzusatzversicherungen erweitern. Diese stehen prinzipiell jedem gesetzlich Krankenversicherten offen.
Private Krankenversicherung
Der Abschluss einer PKV-Vollversicherung ist nur zulässig für bestimmte Kundengruppen. Dazu gehören unter anderem Studenten, die meisten Selbstständigen und Freelancer sowie alle Angestellten mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze. 2010 heißt dies, dass ein Arbeitnehmer in den drei Jahren vor der Beantragung jährlich 49.950 Euro brutto verdient haben muss. Ab 2011 ist der Wechsel in die PKV leichter. Ein Angestellter muss dann nur noch ein Jahr lang 49.500 Euro brutto erhalten haben. Bei der privaten Krankenversicherung sind weitaus hochwertigereLeistungen möglich als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Zu den optionalen Leistungen zählen unter anderem die Chefarztbehandlung, die Kostenübernahme bei Sehhilfen und Zahnersatz sowie die Heilpraktikerbehandlung. Auf Wunsch kann man jedoch auch einen besonders preiswerten Basisschutz wählen, dessen Versicherungsumfang und Kosten größtenteils denen der GKV entsprechen. Bei den Leistungen und Kosten kann der Versicherte mitbestimmen. .
Krankenzusatzversicherung
Mit einer Krankenzusatzversicherung können sich GKV-Mitglieder für Bereiche absichern, die sonst nur von der PKV berücksichtigt werden. Dazu zählen PKV-typische Optionen wie die Chefarztbehandlung, die freie Wahl des Krankenhauses und das Recht auf Ein- bzw. Zweibettzimmer. Weitere mögliche Leistungen sind die Kostenübernahme bei Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlung. Bei Beantragung einer PKV oder einer Krankenzusatzversicherung müssen die Gesundheitsfragenso korrekt wie möglich beantwortet werden, da der Versicherer sonst im Ernstfall den Versicherungsschutz kündigen darf. .

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